Sicherheitstechnische Betreuung für BGHW Betriebe
Persönlich betreut. Praxisnah umgesetzt. Rechtssicher organisiert.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Sie bei der Organisation und Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes – von der Bestandsaufnahme über Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung.
Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt Arbeitgeber dabei, den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch zu organisieren und Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Unternehmer und Führungskräfte bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe sowie bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
Mein Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Unternehmen, die bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) versichert sind. Dabei berücksichtige ich die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 der BGHW und die tatsächlichen betrieblichen Gegebenheiten.
Entscheidend ist, dass Arbeitsschutzmaßnahmen zum Betrieb passen, verständlich sind und in der Praxis umgesetzt werden können.
Gefährdungsbeurteilungen
Systematische Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen in Ihrem Betrieb.
Betriebsanweisungen
Praxisgerechte Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, Tätigkeiten und Gefahrstoffe.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Begehungen mit konkreten Maßnahmen und nachvollziehbarer Dokumentation.
ASA-Sitzungen
Vorbereitung, Teilnahme und fachliche Unterstützung im Arbeitsschutzausschuss.
Beratung & Organisation
Unterstützung von Unternehmern und Führungskräften bei der rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes.
Welche sicherheitstechnische Betreuung benötigt Ihr BGHW-Betrieb?
Die DGUV Vorschrift 2 der BGHW sieht abhängig von der Betriebsgröße unterschiedliche Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung vor. Für die Auswahl der passenden Betreuungsform ist insbesondere die Zahl der Beschäftigten maßgeblich.
Bis 20 Beschäftigte
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung nach Anlage 1
Die Betreuung besteht aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Umfang und Inhalt orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen.
Mehr als 20 Beschäftigte
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung nach Anlage 2
Die Betreuung setzt sich aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Der erforderliche Umfang wird anhand der betrieblichen Gegebenheiten ermittelt.
Alternative Betreuung
Alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 20 und bis zu 50 Beschäftigten
Unter bestimmten Voraussetzungen können BGHW-Betriebe alternative Betreuungsformen nutzen. Dabei übernimmt der Unternehmer eine aktive Rolle und nimmt bei entsprechendem Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch.
Warum Wolfgang Welz für Ihren BGHW-Betrieb?
Arbeitsschutz in Handel und Warenlogistik kenne ich nicht nur aus Vorschriften, sondern aus der betrieblichen Praxis. 32 Jahre war ich in der Präventionsberatung der BGHW tätig und habe Unternehmen bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen begleitet.
Diese Erfahrung bringe ich heute in die sicherheitstechnische Betreuung meiner Kunden ein. Dabei stehen für mich nicht theoretische Standardlösungen im Vordergrund, sondern Maßnahmen, die zu Ihrem Betrieb, Ihren Arbeitsabläufen und den tatsächlichen Gefährdungen passen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit haben Sie bei mir einen festen persönlichen Ansprechpartner – von der ersten Bestandsaufnahme über Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsbegehungen bis zur laufenden Beratung.
Persönlich beraten. Praxisnah umsetzen. Arbeitsschutz wirksam organisieren.
BGHW-Arbeitsschutz-Schnellcheck
Beantworten Sie acht kurze Fragen und erhalten Sie eine erste Einschätzung, wie der Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen organisiert ist.
Ihre Ergebnisse im Überblick
Hinweis: Der Schnellcheck dient ausschließlich einer ersten Orientierung. Das Ergebnis stellt keine vollständige Beurteilung des betrieblichen Arbeitsschutzes dar und ersetzt insbesondere keine Gefährdungsbeurteilung oder individuelle fachliche Beratung.
Arbeitsschutz persönlich besprechen
Nicht jede Frage zum Arbeitsschutz lässt sich mit Ja oder Nein beantworten. Im persönlichen Gespräch klären wir, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
