Leitern und Tritte
Leitern und Tritte gehören in vielen Betrieben zu den täglich genutzten Arbeitsmitteln. Damit sie sicher verwendet werden können, müssen sie regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß bereitgestellt werden.
Leitern und Tritte prüfen – warum ist das wichtig?
Leitern und Tritte prüfen zu lassen gehört in vielen Betrieben zu den wichtigen Maßnahmen für sicheres Arbeiten. Beschädigungen, Verschleiß oder fehlende Bauteile können schnell zu einem Unfall führen.
Arbeitgeber müssen deshalb dafür sorgen, dass Leitern und Tritte sicher verwendet werden können und regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffristen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Was wird bei der Prüfung kontrolliert?
✓ Füße, Rollen und rutschhemmende Einrichtungen
✓ Gelenke, Verbindungen und Spreizsicherungen
✓ Plattformen, Haltevorrichtungen und Sicherungselemente
✓ Verschraubungen, Nieten und sonstige Verbindungselemente
✓ Kennzeichnungen sowie Hersteller- und Sicherheitshinweise
✓ Allgemeiner Zustand und sichere Funktion der Leiter oder des Tritts
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Prüffrist für Leitern und Tritte richtet sich nach den Einsatzbedingungen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind unter anderem die Häufigkeit der Nutzung, die Beanspruchung und die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen.
In vielen Betrieben hat sich eine jährliche Prüfung bewährt. Bei intensiver Nutzung oder besonderen Belastungen können jedoch kürzere Prüfabstände erforderlich sein. Zusätzlich sollte der Benutzer die Leiter oder den Tritt vor jeder Verwendung auf erkennbare Mängel kontrollieren.
Meine Leistungen bei der Prüfung von Leitern und Tritten
✓ Sicht- und Funktionsprüfung auf sicherheitsrelevante Mängel
✓ Kennzeichnung der geprüften Arbeitsmittel
✓ Dokumentation der durchgeführten Prüfung
✓ Hinweise zu festgestellten Mängeln und erforderlichen Maßnahmen
✓ Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Prüffristen
Rechtliche Grundlagen für die Prüfung
Die sichere Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten richtet sich insbesondere nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für die Ermittlung und Durchführung erforderlicher Prüfungen sind außerdem die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) relevant.
Konkrete Hinweise zur Auswahl, sicheren Verwendung und Prüfung von Leitern und Tritten enthält die DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die erforderlichen Prüffristen sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Leitern und Tritte prüfen lassen
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