Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sicher prüfen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind aus dem Arbeitsalltag nicht wegzudenken. Durch häufige Nutzung, Transport und wechselnde Einsatzorte können Beschädigungen entstehen, die zu elektrischen Gefährdungen führen. Regelmäßige Prüfungen helfen, solche Mängel frühzeitig zu erkennen und die sichere Verwendung der Geräte zu gewährleisten.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Geräte, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können. Dazu zählen beispielsweise Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Bürogeräte, Netzteile und mobile Maschinen.
✓ Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Winkelschleifer und Handkreissägen
✓ Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln
✓ Mehrfachsteckdosen und Steckdosenleisten
✓ Bürogeräte wie Computer, Monitore und Drucker
✓ Netzteile, Ladegeräte und mobile elektrische Geräte
Wie werden ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft?
Die Prüfung erfolgt systematisch und richtet sich nach Art und Ausführung des Betriebsmittels. Dabei wird beurteilt, ob das Gerät weiterhin sicher verwendet werden kann. Die Prüfung umfasst in der Regel das Besichtigen, elektrische Messungen sowie eine Funktionsprüfung. Abschließend werden die Ergebnisse dokumentiert.
✓ Besichtigen: Kontrolle auf sichtbare Beschädigungen, Mängel und ungeeignete Veränderungen
✓ Messen: Durchführung der erforderlichen elektrischen Messungen entsprechend der Schutzklasse und Geräteart
✓ Erproben: Überprüfung der Funktion und sicherheitsrelevanter Einrichtungen
✓ Dokumentieren: Erfassung und nachvollziehbare Dokumentation der Prüfergebnisse
Welche Messungen werden durchgeführt?
Welche elektrischen Messungen erforderlich sind, hängt von der Bauart, der Schutzklasse und dem jeweiligen Betriebsmittel ab. Dabei werden die für die elektrische Sicherheit relevanten Schutzmaßnahmen überprüft und die ermittelten Messwerte bewertet.
✓ Schutzleiterwiderstand: Prüfung der sicheren und niederohmigen Schutzleiterverbindung bei Geräten der Schutzklasse I
✓ Isolationswiderstand: Überprüfung der elektrischen Isolation zwischen aktiven Teilen und berührbaren Teilen
✓ Schutzleiterstrom: Messung des über den Schutzleiter fließenden Stroms, soweit für das Betriebsmittel erforderlich
✓ Berührungsstrom: Messung an berührbaren leitfähigen Teilen, soweit dies für das jeweilige Gerät erforderlich ist
✓ Funktionsprüfung: Abschließende Kontrolle der bestimmungsgemäßen und sicheren Funktion
Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei sind insbesondere die Einsatzbedingungen, die Beanspruchung der Geräte sowie die Ergebnisse vorausgegangener Prüfungen zu berücksichtigen. Die Prüffrist muss so gewählt werden, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
✓ Allgemeine betriebliche Nutzung: Als Richtwert werden häufig 6 Monate angesetzt.
✓ Baustellen und vergleichbare Einsatzbedingungen: Als Richtwert werden 3 Monate genannt.
✓ Anpassung der Prüffrist: Bei ausreichend niedriger Fehlerquote kann die Prüffrist verlängert werden – in Betrieben auf maximal 2 Jahre, auf Baustellen auf maximal 1 Jahr.
Hinweis: Die genannten Prüffristen sind Richtwerte und keine pauschal vorgeschriebenen Fristen für jedes Betriebsmittel. Die tatsächlich erforderliche Prüffrist ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzbedingungen festzulegen.
Dokumentation und Prüfkennzeichnung
Die Ergebnisse der Prüfung werden nachvollziehbar dokumentiert. Dadurch lässt sich erkennen, welches Betriebsmittel geprüft wurde, wann die Prüfung durchgeführt wurde und zu welchem Ergebnis sie geführt hat. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und müssen entsprechend ihrer Bedeutung bewertet und behoben werden.
✓ Datum und Umfang der durchgeführten Prüfung
✓ Dokumentation der relevanten Messwerte und Prüfergebnisse
✓ Festgestellte Mängel und Bewertung des Prüfergebnisses
✓ Angaben zur prüfenden Person
Prüfplakette und Kennzeichnung
Nach erfolgreicher Prüfung kann das Betriebsmittel mit einer Prüfplakette gekennzeichnet werden. Sie ermöglicht eine schnelle Orientierung über den Prüfstatus beziehungsweise den vorgesehenen nächsten Prüftermin. Die Prüfplakette ersetzt jedoch nicht die erforderliche nachvollziehbare Prüfdokumentation.
Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss von einer Person durchgeführt werden, die über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Maßgeblich sind insbesondere die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 1203. Dazu gehören eine geeignete elektrotechnische Berufsausbildung, entsprechende Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der zu prüfenden Arbeitsmittel.
Wichtig: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist nicht automatisch eine „zur Prüfung befähigte Person“. Eine EuP kann bei Prüfungen im Rahmen ihrer Qualifikation und unter entsprechender Leitung und Aufsicht mitwirken. Die fachliche Verantwortung für die Prüfung und Bewertung der Ergebnisse muss jedoch entsprechend den gesetzlichen Anforderungen sichergestellt sein.
Rechtliche und normative Grundlagen
✓ DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
✓ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Anforderungen an die sichere Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln
✓ TRBS 1201 – Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
✓ TRBS 1203 – Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
✓ DIN EN 50699 (VDE 0702) – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
✓ DIN EN 50678 (VDE 0701) – Prüfung elektrischer Geräte nach Reparatur
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