Arbeitsschutzunterweisungen für Betriebe
Arbeitsschutzunterweisungen vermitteln Beschäftigten die notwendigen Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Unternehmen bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Erstunterweisungen, regelmäßigen Wiederholungsunterweisungen und anlassbezogenen Unterweisungen – praxisnah, verständlich und auf die betrieblichen Tätigkeiten abgestimmt.
Unterweisungen, die zu Ihrem Betrieb passen
Erstunterweisung
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen Beschäftigte über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Die Erstunterweisung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und berücksichtigt die konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb. Ich unterstütze Arbeitgeber bei der Vorbereitung und praxisgerechten Durchführung dieser Unterweisungen.
Wiederholungsunterweisung
Arbeitsschutzunterweisungen müssen regelmäßig wiederholt werden, um das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu stärken und Kenntnisse über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufzufrischen. Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unterweisungen erforderlichenfalls zu wiederholen, mindestens jedoch einmal jährlich. Ich unterstütze Unternehmen bei der Planung und praxisnahen Durchführung dieser Unterweisungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Gefährdungen.
Anlassbezogene Unterweisung
Anlassbezogene Unterweisungen sind erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen verändern oder neue Gefährdungen entstehen. Dies kann beispielsweise bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, geänderten Arbeitsverfahren oder nach Unfällen und sicherheitsrelevanten Ereignissen der Fall sein. Ich unterstütze Unternehmen dabei, den zusätzlichen Unterweisungsbedarf zu ermitteln und die Beschäftigten gezielt über die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren.
Was eine gute Unterweisung auszeichnet
So läuft eine Unterweisung ab
Vorbereitung
Inhalte, Teilnehmer und Durchführung der Unterweisung werden nachvollziehbar dokumentiert.
Durchführung
Die Unterweisung wird verständlich, praxisnah und auf die Beschäftigten sowie deren konkrete Tätigkeiten abgestimmt durchgeführt.
Dokumentation
Inhalte, Teilnehmer und Durchführung der Unterweisung werden nachvollziehbar dokumentiert.
Unterweisung rechtssicher dokumentieren
Eine Unterweisung ist erst dann vollständig, wenn sie nachvollziehbar dokumentiert wurde. Festgehalten werden insbesondere Datum, Thema und Inhalte der Unterweisung sowie die unterwiesenen Beschäftigten. Die Dokumentation dient als wichtiger Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung.
Sie möchten Ihre Beschäftigten professionell unterweisen?
Ich unterstütze Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation Ihrer Unterweisungen – praxisnah, verständlich und auf Ihren Betrieb abgestimmt.
