Gefährdungsbeurteilungen erstellen lassen
Ich unterstütze Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Gemeinsam erfassen und bewerten wir die Gefährdungen in Ihrem Betrieb, legen geeignete Schutzmaßnahmen fest und dokumentieren die Ergebnisse nachvollziehbar – abgestimmt auf Ihre Arbeitsplätze, Tätigkeiten und betrieblichen Abläufe.
Eine Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen ermitteln.
Dabei kommt es auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen an. Arbeitsplätze, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe sowie physische und psychische Belastungen müssen entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Eine sorgfältig erstellte Gefährdungsbeurteilung schafft Transparenz über bestehende Risiken, zeigt konkreten Handlungsbedarf auf und unterstützt Arbeitgeber dabei, geeignete Schutzmaßnahmen systematisch umzusetzen.
Gefährdungsbeurteilungen erstellen lassen – meine Leistungen
Systematische Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter Gefährdungen
Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
Nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen
Überprüfung bestehender Gefährdungsbeurteilungen auf Aktualität und Vollständigkeit
Unterstützung bei Wirksamkeitskontrolle und Fortschreibung
Warum eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung wichtig ist
Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Pflichtübung, sondern ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie muss die tatsächlichen Arbeitsbedingungen berücksichtigen und bei relevanten Veränderungen überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden.
Neue Arbeitsmittel, veränderte Arbeitsabläufe, neue Gefahrstoffe oder Erkenntnisse aus Unfällen und Beinaheunfällen können eine erneute Beurteilung erforderlich machen. Auch die Wirksamkeit bereits festgelegter Schutzmaßnahmen muss überprüft werden.
Eine regelmäßig überprüfte Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, erforderliche Maßnahmen gezielt umzusetzen und Ihrer Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen.
So läuft die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb ab
01
Bestandsaufnahme
Gemeinsam erfassen wir die Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und vorhandenen Arbeitsschutzunterlagen Ihres Betriebs. So schaffen wir die Grundlage für eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung.
02
Gefährdungen ermitteln
Wir erfassen systematisch die Gefährdungen, die sich aus Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation ergeben. Dabei berücksichtigen wir auch physische und psychische Belastungen.
03
Gefährdungen beurteilen
Wir beurteilen die ermittelten Gefährdungen anhand der konkreten Arbeitsbedingungen und geeigneter Beurteilungsmaßstäbe. Dabei ermitteln wir, wo Handlungsbedarf besteht und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
04
Schutzmaßnahmen festlegen
Auf Grundlage der Bewertung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen passende Schutzmaßnahmen. Wir besprechen, welche Lösungen in Ihrem Betrieb sinnvoll und umsetzbar sind, und halten Verantwortlichkeiten sowie Termine für die Umsetzung fest.
05
Ergebnisse dokumentieren
Sie erhalten eine nachvollziehbare Dokumentation der ermittelten Gefährdungen, ihrer Beurteilung und der festgelegten Schutzmaßnahmen. Die Ergebnisse besprechen wir gemeinsam, damit Sie den weiteren Handlungsbedarf und die nächsten Schritte kennen.
06
Wirksamkeit überprüfen
Ich unterstütze Sie dabei, die Umsetzung und Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Bei Veränderungen im Betrieb oder neuen Erkenntnissen besprechen wir, ob die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach hat der Arbeitgeber die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ermitteln.
Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb anfragen
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen oder aktualisieren lassen? Beschreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich melde mich persönlich bei Ihnen, um die nächsten Schritte zu besprechen.
